Erstattung Startgebühren bei der Teilnahme an Veranstaltungen

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung erhebt die veranstaltende Leichtathletikorganisation gemäß § 12 DLO Gebühren, die mit Abgabe der Meldung fällig werden. Die Gebühren sind in der Regel in bar oder per Vorauskasse zu bezahlen.

Die Gebühren werden den Athleten von der Leichtathletikabteilung des ASV Dachau wieder erstattet, jedoch nur für Veranstaltungen, die vom Bayerischen oder Deutschen Leichtathletikverband genehmigt worden sind. Gebühren sonstiger Veranstaltungen, die nicht vom BLV und DLV genehmigt worden sind, werden nicht erstattet.

Einem einzelnen Athleten werden maximal pro Wettkampfjahr EUR 120,00 erstattet. Startgebühren über dieser Grenze sind vom Athleten selbst zu bezahlen.  Die Obergrenzen für die Erstattungen zu den einzelnen Wettbewerben finden Sie in der unten stehenden Tabelle.

Für die Erstattung von Organisationsgebühren gelten folgende Obergrenzen:

Wettbewerb Mä./Fr./Sen. Jgd. U20/U18 Jgd. U16/U14
Stadion Einzel 9.00 € 6,00 € 6,00 €
Stadion Staffel 12,00 € 9,00 € 9,00 €
Straßenlauf unter 10km 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Straßenlauf 10km 17,00 € 13,00 € 13,00 €
Straßenlauf bis 25km 25,00 € 20,00 € 0,00 €
Straßenlauf Marathon 50,00 € 50,00 € 0,00 €

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