Allgemeine Teilnahmebedingungen für Skikurse und Mitfahrer-Angebote des ASV Dachau

 
§1 Gültigkeit der Teilnahmebedingungen

 

Die nachfolgenden §§ gelten für alle Skikurse und Skifahrten des ASV Dachau e.V. in der Wintersaison 2023/2024. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Skikursteilnehmer und „Mitfahrer“ (nachfolgend als Teilnehmer benannt).  

 

§2 Anmeldung und Bestätigung

 

Für die Anmeldung steht ein Online-Anmeldeformular zur Verfügung.

Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer oder dessen gesetzlichem Vertreter die Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.

Der Teilnehmer erhält bei Anmeldung über das Online-Anmeldeformular eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass für ihn eine Mitgliedschaft in einem der nachfolgendenVereine ASV Dachau e.V., Soli Dachau e.V., Skiclub PowDAH e.V., Skiclub Dachau, Skiclub Indersdorf besteht.

 

§3 Kosten und Zahlung

 

In der Skikursgebühr sind die Kosten für die Busfahrt, die Betreuung der Kursteilnehmer im Bus, in Gasstätten und im Skigebiet enthalten. Die Kosten für Skipass und Mittagsverpflegung sind nicht in den Skikursgebühren enthalten und müssen vom Kursteilnehmer selbst entrichtet werden. Skipassgebühren werden an jedem Skikurstag im Bus eingesammelt. Die Skiabteilung des ASV Dachau e.V. besorgt für alle Kursteilnehmer die benötigten Skipässe und verteilt diese an die Kursteilnehmer. Dies reduziert die Wartezeit an der Kasse und ermöglicht einen verbilligten Preis (Gruppentarif) für die Skipässe, den wir eins zu eins an die Kursteilnehmer weitergeben. Werden Teilleistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung der anteiligen Gebühren.

Zahlungen für den Skikurs sind ausschließlich im Lastschriftverfahren möglich. Der jeweils fällige Betrag wird frühestens eine Woche vor Kursbeginn per Lastschrift (Bankkonto von dem auch die ASV Mitgliedsbeiträge eingezogen werden) eingezogen. Wird die Lastschrift durch die angegebene Bank nicht ausgeführt (z. B. erforderliche Deckung fehlt, Kontoverbindung hat sich zwischenzeitlich geändert) trägt der Teilnehmer die daraus entstehenden Gebühren zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von € 25,-.

 

§4 Rücktritt durch den Teilnehmer

 

Der Teilnehmer ist berechtigt, vor Meldeschluss von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Post-, E-Mail oder Faxeingang der Stornierung bei der Skiabteilung des ASV Dachau e.V..

Die Rückerstattung von bereits gezahlten Skikursgebühren erfolgt wie folgt:

  • Rücktritt vor Meldeschluss: 100%
  • Rücktritt nach Meldeschluss 10%

Nach Meldeschluss wird von der Skiabteilung des ASV Dachau e.V. verbindlich die auf Grund der Teilnehmerzahl benötigten Busse bestellt. Die Buskosten machen einen erheblichen Teil der Kursgebühren aus.

Eine Rückerstattung der Kursgebühren, auch anteilig, bei Krankheit ist nicht möglich. 

 

§5 Rücktritt durch die Skiabteilung des ASV Dachau e.V.

 

Die Skiabteilung des ASV Dachau e.V. kann den Skikurs ohne Einhaltung einer Frist absagen, wenn

  • schlechte Schnee- bzw. Wetterverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer nicht erlauben und/oder
  • die Durchführung des Skikurses für die Skiabteilung des ASV Dachau e.V. nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Skikurs, bedeuten würde.
  • die Durchführung auf Grund von behördlichen Auflagen nicht möglich ist, z.B. evtl. COVID Regelungen

Im Falle der Skikursabsage durch die Skiabteilung des ASV Dachau e.V. werden den Teilnehmern die bereits bezahlten Skikursgebühren entsprechend der offenen/ausstehenden Leistungen zurückerstattet.

 

§6 Corona-Regelungen

 

Die Skikurse des ASV Dachau e.V. werden im Rahmen der zum Zeitpunkt der Durchführung der Skikurse gültigen Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, sich im Vorfeld des Skikurses über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren und diese zu beachten.

Sollten sich tiefgreifende Änderungen bei den Hygieneschutzbestimmungen ergeben, wird der ASV Dachau. e.V. diese selbstverständlich umsetzen und die Skikursteilnehmer im Vorfeld darüber informieren.

Soweit diese Vorgaben eine wirtschaftliche Durchführung der Skikurse nicht ermöglich, kann der ASV Dachau die Skikurse jederzeit absagen.

 

§7 Haftungsausschluss

 

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Skikurs teil. Der ASV Dachau e.V. haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Skikurs bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom ASV Dachau e.V. oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet der ASV Dachau e.V. nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Skikurses. Eine weitergehende Haftung des ASV Dachau e.V. wird ausgeschlossen. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

 

§8 Foto- und Filmaufnahmen

 

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die im Rahmen der Skikurse gemacht werden, zum Zweck der Außendarstellung der Skiabteilung des ASV Dachau e.V. in Printmedien, sozialen Netzwerken, sowie auf der Homepage des Vereins zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen. Eine Namensnennung der Teilnehmer erfolgt nicht.

Wir weisen Sie hiermit auf Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich der Verwendung von Foto und Filmaufnahmen hin. Widerruf ist bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Skikursreihe an andreas.ksionzek[at]asv-dachau[dot]de zu erheben.

 

§9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollte ein Teil der Teilnahmebedingungen - gleichgültig aus welchem Grund - unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

§10 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Dachau.

 

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